Informationen zur Klasse A1
Fahrzeugart
Leichtkrafträder:
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Nennleistung von max. 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h bei einer Leistung bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 31.12.1983 erstmals zugelassen wurden.
Krafträdern mit max. 125 cm³ Hubraum und 11 kW Nennleistung, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals zugelassen wurden.
Voraussetzungen und Geltungsdauer
Mindestalter:
24 Jahre.
20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2.
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A.
Geltungsdauer: Unbefristet.
Vorausgehender Besitz einer anderen Klasse: Nicht erforderlich.
Beinhaltet automatisch die Klassen: A2, A1, AM.
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden.
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden.
Gesamt: 16 Doppelstunden.
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden.
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden.
Gesamt: 10 Doppelstunden.
Hinweis: Doppelstunden zu je 90 Min.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Fahrstunden.
Schulung auf Autobahnen: 4 Fahrstunden.
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden.
Gesamt: 12 Fahrstunden.
Ausbildungskosten
Grundbetrag:
330,00 €.
Aufpreis bei mehreren Klassen: 50,00 €
Fahrstundenpreise (je 45 Minuten)
Grundausbildung: 75,00 €.
Überlandfahrt: 85,00 €.
Autobahnfahrt: 85,00 €.
Dunkelheitsfahrt: 85,00 €.
Prüfungsgebühren:
Vorstellung zur Theorieprüfung: 75,01 €.
Vorstellung zur Praxisprüfung: 197,33 €.
Sonstige Gebühren:
Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 30,00 €.
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Notwendige Dokumente für den Führerscheinantrag
Biometrisches Passbild.
Nachweis über einen bestandenen Sehtest.
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
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Dienstag: 15:30–18:30
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