Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Voraussetzungen und Geltungsdauer
Mindestalter:
18 Jahre.
17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Unbefristet.
Vorausgehender Besitz einer anderen Klasse: Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich.
Beinhaltet automatisch die Klassen: L, M, S
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede im Vergleich zur regulären Klasse B.
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in Verbindung mit Schlüsselzahl 197
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung und Feststellung der Prüfungsreife finden auf einem Automatikfahrzeug statt.
Testfahrt zur Prüfungsreifefeststellung:
Eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten ist vorgeschrieben und muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Voraussetzung: Mindestens 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug müssen vorher absolviert werden.
Während dieser Testfahrt überprüft der Fahrlehrer, ob der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Fahrschüler eine entsprechende Bescheinigung.
Praktische Prüfung:
Die Prüfungsfahrt erfolgt ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.
Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten:
Diese Fahrten können sowohl auf einem Automatik- als auch auf einem Schaltfahrzeug durchgeführt werden.
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Dienstag: 15:30–18:30
Mittwoch: 15:30–18:30
Donnerstag: 15:30–18:30

